AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

der Firma Reinle Gummi & Kunststoff GmbH
– im Folgenden „Lieferant“ genannt –

Röttenbacher Str. 30
91785 Pleinfeld-Mischelbach

§ 1 Geltungsbereich

Unsere Lieferbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen mit den Kunden unter Ausschluss etwaiger Allgemeiner Geschäftsbedingungen des Kunden, gleich wie diese bezeichnet sind (z. B. Allgemeine Einkaufsbedingungen, usw.). Es ist ausdrücklich vereinbart, dass selbst bei Kenntnis oder Bezugnahme auf Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden, gleich wie diese bezeichnet sind, nur bei ausdrücklicher schriftlicher Anerkennung durch uns, diese in den Vertrag einbezogen werden.

Der Kunde verzichtet insoweit ausdrücklich auf die Einbeziehung seiner Geschäftsbedingungen mit der Bestellung bei uns.

Soweit die Geschäftsbedingungen unseres Geschäftspartners zur Anwendung kommen, gelten jene Teile der für uns fremden Geschäftsbedingungen als nicht anwendbar, die zu unserem Nachteil von den gesetzlichen Regelungen oder den Allgemeinen Lieferbedingungen unseres Hauses abweichen. Wir widersprechen schon hiermit allen abweichenden Geschäftsbedingungen unserer Kunden ausdrücklich.

Durch unsere Allgemeinen Verkaufsbedingungen werden unsere weitergehenden gesetzlichen Rechte weder ausgeschlossen noch eingeschränkt.

§ 2 Vertragsschluss

Unsere Angebote sind grundsätzlich freibleibend und stellen im Rechtssinne lediglich eine Einladung zur Abgabe eines Angebots durch den Kunden dar (invitatio ad offerendum).

Der Vertrag mit uns wird für uns erst dann rechtsverbindlich, wenn der Kunde eine schriftliche Auftragsbestätigung von uns erhält und/oder die Leistung von uns erbracht wird.

Wir sind berechtigt, das Angebot des Kunden, das in seiner Bestellung liegt, innerhalb von 4 Wochen nach Eingang bei uns anzunehmen.

§ 3 Designhoheit

Zwischen uns und dem Kunden besteht Einigkeit darüber, dass die Designhoheit für die bei uns bestellten Leistungen ausschließlich beim Kunden liegt. Der Kunde ist für die Vollständigkeit und Richtigkeit seiner Daten/Zeichnungen/Unterlagen sowie sonstiger Vorgaben für die von uns zu erbringende Leistung allein verantwortlich. Soweit wir die Leistung gemäß den Vorgaben des Kunden erbringen, kann eine daraus sich ableitende Fehlfunktion oder sonstiger Mangel nicht zur Gewährleistungshaftung durch uns führen.

§ 4 Liefertermin

Es ist zwischen uns und dem Kunden vereinbart, dass etwaige Lieferfristen lediglich zeitliche Zieldefinitionen darstellen und keine rechtlich verbindlichen Liefertermine. Voraussetzung für die Ingangsetzung der Lieferfristen ist die schriftliche Auftragsbestätigung durch uns sowie die Bereitstellung sämtlicher erforderlicher Vertragsunterlagen sowie etwaig weiterer erforderliche Informationen durch den Kunden. Die Lieferfrist ist durch uns eingehalten, wenn innerhalb der Frist die Leistung bei uns bereitgestellt und die Versandbereitschaft dem Kunden angezeigt bzw. im Auftrag und auf Gefahr des Kunden die Leistung an den Kunden geliefert wird. Unsere Lieferfristen verlängern sich angemessen, soweit die Lieferfrist unverschuldet oder durch Verschulden Dritter nicht eingehalten werden kann, insbesondere bei Arbeitskämpfen, bei Streik und Aussperrung sowie bei Eintritt sonstiger unvorhergesehener Ereignisse, die bei uns oder bei unseren Subunternehmern eintreten und die auf die Lieferung und Leistung unseres Hauses Einfluss haben sowie bei höherer Gewalt.

Dauert die Verlängerung der Lieferfrist bei höherer Gewalt für die verpflichtete Partei unzumutbar lange, ist die verpflichtete Vertragspartei berechtigt, schadensersatzfrei vom Vertrag zurückzutreten.

Soweit unser Kunde mit seinen Zahlungsverpflichtungen im Rückstand ist, verlängern sich die Lieferfristen ebenfalls entsprechend.

§ 5 Vergütung

Der zwischen uns und dem Kunden vereinbarte Preis ist für vier Monate ab unserer Auftragsbestätigung bindend. Er beruht auf Lohn- und Rohstoffkosten zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses. Erhöhen sich die Lohn- und Rohstoffkosten bis zum Zeitpunkt der Lieferung um mehr als 2%, so sind wir berechtigt, eine entsprechende Preiserhöhung vorzunehmen.

Alle Preise gelten, soweit keine gesonderte Vereinbarung mit dem Kunden getroffen wurde, ab Werk, exklusive etwaiger Verladungs-, Verpackungs-, Fracht- und/oder Versicherungskosten zzgl. der jeweils gültigen Mehrwertsteuer.

Der Auftragnehmer behält sich vor, die vereinbarte Leistung per Briefpost oder auf elektronischem Wege per E-Mail in Rechnung zu stellen. Soweit wir mit dem Kunden verabreden, den Transport auszuführen, erfolgt dies ausschließlich im Auftrag und auf Gefahr des Kunden.

Wir sind berechtigt, Abschlags- sowie Vorschussrechnungen dem Kunden zu stellen. Der Kunde ist verpflichtet, unsere Rechnungen innerhalb von 30 Tagen netto nach Absendung der Rechnung durch uns zu bezahlen, wobei wir auf Zahlungen innerhalb der ersten 10 Tage nach Absendung der Rechnung 2% Skonto gewähren. Nach Ablauf der Frist kommt unser Kunde in Zahlungsverzug.

Soweit unser Kunde mit mehr als 10 Tagen in Verzug ist, werden umgehend noch etwaige offene Teilzahlungen fällig.

Soweit der Kunde mit mehr als 20 Tagen mit der Zahlung in Verzug ist, haben wir das Recht vom Vertrag zurückzutreten und sind berechtigt, den uns entstandenen Schaden sowie die bereits erfolgten Aufwendungen gegenüber dem Kunden in Rechnung zu stellen.

Zur Sicherstellung der Ansprüche ist vereinbart, dass ein Recht zur Aufrechnung solange ausgeschlossen ist, solange die Gegenansprüche des Kunden nicht rechtskräftig festgestellt wurden oder durch uns anerkannt wurden und dass ein Zurückbehaltungsrecht des Kunden solange ausgeschlossen ist, solange der Gegenanspruch des Kunden nicht aus dem gleichen Vertrag resultiert.

Im Falle eines Rücktritts durch uns aus dem oben genannten Grund besteht keinerlei Schadensersatzanspruch bzw. sonstige Haftung unseres Hauses gegenüber dem Kunden.

§ 6 Schwundgrößen / Toleranzen

Zwischen uns und den Kunden ist vereinbart, dass etwaige Risiken, die sich aus Toleranzen und/oder Schwundgrößen ergeben, grundsätzlich im Risikobereich des Kunden liegen, so dass hieraus keine Gewährleistungshaftung gegenüber unserem Haus abgeleitet werden kann, solange wir uns in den vereinbarten Toleranzen bewegen. Sollte eine Vereinbarung über die Toleranzen für den konkreten Auftrag nicht erfolgt sein, gelten die allgemeinen Toleranzen gemäß den DIN-Vorgaben.

§ 7 Vertragsstrafen

Zwischen den Kunden und uns ist vereinbart, dass wir nur dann verpflichtet sind, etwaige vom Kunden mit Dritten vereinbarte Vertragsstrafen zu übernehmen, wenn der Kunde uns vor Vertragsschluss mit uns diese Vertragsstrafen ausdrücklich schriftlich mitteilt und eine schriftliche Bestätigung der Übernahme der Vertragsstrafe durch uns erfolgt.

§ 8 Regiestundenabrechnung

Soweit zwischen uns und dem Kunden kein Fixpreis vereinbart ist, sind wir berechtigt, auf Regiestundenbasis nach eigenem Ermessen zu üblichen und angemessenen Bedingungen abzurechnen zzgl. des angefallenen Materialpreises.

§ 9 Lieferung „ex works“

Wir liefern ausschließlich ab Werk. Mit der Bereitstellung der Ware für den Kunden geht die Gefahr der Ware sowie die Verantwortung für die Ware auf den Kunden über.

Soweit wir bereit sind, auch bei Kostenübernahme den Transport für den Kunden auszuführen, verbleibt es bei der Gefahrtragung für den Verlust, den Untergang oder die Beschädigung der Sache während des Transports beim Kunden.

§ 10 Subunternehmer

Wir sind ausdrücklich berechtigt, im Rahmen unserer vertraglichen Verpflichtungen Subunternehmer nach eigenem Ermessen zu beauftragen. Diesbezüglich haben wir auch das Recht, etwaig erforderliche Informationen, auch soweit diese grundsätzlich Vertraulichkeitsvereinbarungen und/oder Geheimhaltungspflichten unterliegen, an die Subunternehmer im Rahmen der Vertragserfüllung weiter zu geben.

Der Kunde verzichtet insoweit auf die Einhaltung etwaig getroffener Geheimhaltungs-, Vertraulichkeits- und ähnlicher Vereinbarungen.

§ 11 Eigentumsvorbehalt

Wir behalten uns ausdrücklich das Eigentum an von uns gelieferten Waren bis zur vollständigen Zahlung aller offenen Forderungen unseres Hauses gegenüber den Kunden vor.

Unsere Kunden sind berechtigt, die Ware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiter zu veräußern bzw. zu verarbeiten bzw. mit anderen Waren zu vermischen und vermengen.

Der Kunde tritt uns bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrages ab, die ihm durch die Weiterveräußerung gegen einen Dritten erwachsen. Wir nehmen die Abtretung hiermit ausdrücklich an.

Nach der Abtretung ist unser Kunde zur Einziehung der Forderung ermächtigt. Wir behalten uns vor, die Forderung selbst einzuziehen sobald der Unternehmer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt und in Zahlungsverzug gerät.

Eine etwaige Bearbeitung und Verarbeitung sowie Vermischung und Vermengung der Ware durch den Unternehmer erfolgt stets im Namen und im Auftrag für uns. Erfolgt eine Verarbeitung und/oder Vermengung und/oder Vermischung unserer Ware mit nicht gehörenden Gegenständen, so erwerben wir an der neuen Sache das Miteigentum im Verhältnis zum Wert der von uns gelieferten Ware zu den sonstigen verarbeiteten, vermischten und/oder vermengten Gegenständen. Soweit die neue Sache Hauptsache wird, überträgt uns der Kunde bis zur vollständigen Bezahlung bereits jetzt das Eigentum an der Hauptsache.

Soweit der Kunde seinen Verpflichtungen aus Vertrag gegenüber uns nicht nachkommt, sind wir zum Widerruf der Einziehungsermächtigung bezüglich der abgetretenen Forderungen unverzüglich berechtigt. In diesem Fall ist der Kunde verpflichtet, uns alle erforderlichen Daten zur rechtswirksamen Einziehung der Forderung mitzuteilen und uns nach besten Kräften sowie auf eigene Kosten bei der Rechtsverfolgung der Forderung – soweit dies erforderlich ist – zu unterstützen.

§ 12 Gewährleistung

Wir geben auf unsere Ware 12 Monate Gewährleistung. Im Falle von Mängelanzeigen des Kunden innerhalb der Gewährleistungsfrist sind wir berechtigt nach eigener Wahl die Nachbesserung oder Nachlieferung vorzunehmen. Der Kunde ist verpflichtet, offenkundig erkennbare Mängel innerhalb einer Frist von einer Woche ab Empfang der Ware gegenüber uns schriftlich anzuzeigen, alle anderen Mängel unverzüglich nach Entdeckung der Mängel im ordnungsgemäßen Geschäftsgang. Anderenfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruches ausdrücklich ausgeschlossen. Unseren Kunden trifft die volle Beweislast für die Anspruchsvoraussetzung, insbesondere für den Mangel, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge.

Die Gewährleistungsfrist unseres Hauses wird mit der Bereitstellungsanzeige durch unser Haus an den Kunden in Gang gesetzt (ab Gang der Bereitstellungsanzeige bei uns).

Mit den Kunden ist vereinbart, dass als Beschaffenheitsvereinbarung für die Ware grundsätzlich die Produktbeschreibung mit der Maßgabe zu sehen ist, dass Abweichungen in Form, Farbe und Funktion, die keine wesentlichen Abweichungen von der vereinbarten Beschreibung bzw. den vereinbarten Vorgaben darstellen und kumulativ den mit der Ware verfolgten Zweck des Kunden nicht beeinträchtigen, nicht als Mängel im Rechtssinne gelten.

§ 13 Haftungsumfang / Haftungsbegrenzung

Bei fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich unsere Haftung dem Umfang nach auf den nach der Art der Ware vorhersehbaren vertragstypischen und unmittelbaren direkten Durchschnittsschaden. Etwaige Ein- und Ausbaukosten der Ware bei Dritten sind hiervon ausdrücklich ausgenommen. Dies gilt auch bei fahrlässiger Pflichtverletzung unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen.

Für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, haften wir nur bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit unserer Organe oder des Inhabers, bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, bei Mängeln die arglistig verschwiegen oder deren Abwesenheit garantiert wurde sowie bei Mängeln des Liefergegenstandes, soweit nach dem Produkthaftungsgesetz für Personen und Sachschäden an privat genutzten Gegenständen gehaftet wird.

Schadensersatzansprüche des Kunden wegen eines Mangels verjähren nach einem Jahr ab Lieferung der Ware. Dies gilt nicht in den Fällen der Arglist, des groben Verschuldens sowie im Fall von unzurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden sowie bei Verlust des Lebens. In den Fällen des vorstehenden Satzes gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.

Sämtliche Ansprüche des Kunden gegenüber unserem Haus sind der Höhe nach begrenzt auf die Gesamtsumme des zugrunde liegenden Auftrags, aus denen der potentielle Anspruch resultiert. Diese Beschränkung der Höhe nach gilt nicht für Ansprüche, für die wir aus Vorsatz, grober Fahrlässigkeit unserer Organe oder des Inhabers, schuldhafter Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, arglistigen Mängeln oder deren garantierter Abwesenheit oder nach dem Produkthaftungsgesetz für Personen und Sachschäden an privat genutzten Gegenständen haften sowie aus sonstigen gesetzlichen, zwingenden Tatbeständen, die nicht privatrechtlich abdingbar sind.

Sämtliche Haftungsumfangs- und Haftungsbegrenzungsregularien des Kunden sind auch für potentielle Schadensersatzansprüche aus Gewährleistung des Kunden vereinbart.

Sicherheitsrelevante Bauteile müssen explizit gemeldet werden, andernfalls schließen wir als Lieferant die Haftung für diese Bauteile aus.

§ 14 Werkzeuge

An allen Werkzeugen, die von uns gefertigt wurden oder von uns beschafft wurden, gleich ob diese ausschließlich für die Herstellung des Kunden gefertigt oder angeschafft wurden oder bei uns grundsätzlich vorhanden sind, haben wir, soweit keine abweichende Vereinbarung mit dem Kunden vorliegt, volles Eigentum. Dies gilt auch dann, wenn unser Kunde die Kosten für die Herstellung oder Beschaffung ganz oder teilweise getragen hat, da dies grundsätzlich über die von uns mit dem Kunden vereinbarten Preise berücksichtig wurde. Die volle Verfügungsbefugnis über die Werkzeuge liegt ausschließlich bei uns.

Soweit aufgrund gesonderter Vereinbarung Werkzeuge im Eigentum des Kunden stehen und bei uns vorhanden sind, haben wir das Recht, diese auf Kosten des Kunden zu vernichten, sobald sie während eines Zeitraums von 12 Monaten nicht zur Herstellung von Teilen für den Kunden verwendet wurden, soweit unser Kunde auf die Ankündigung der Vernichtung nicht innerhalb von vier Wochen die Herausgabe von uns verlangt.

§ 15 Schutzrechte

Alle Schutzrechte, Urheberrechte und Eigentumsrechte an von uns stammenden Mustern, Zeichnungen, Planungen, Entwürfen, Spezifikationen und ähnlichen Unterlagen liegen bei uns.

§ 16 Schutzrechtsverletzungen

Soweit Dritte Schutzrechtsverletzungen gegenüber uns geltend machen, ist unser Kunde verpflichtet, uns im Innenverhältnis bei voller Kostenübernahme von diesen Schutzrechtsansprüchen freizustellen, soweit die Schutzrechtsverletzungen auf Vorgaben des Kunden beruhen.

§ 17 Materialbeistellungen

Soweit wir zur Erfüllung unseres Auftrages Materialbeistellungen des Kunden benötigen, ist der Kunde verpflichtet, das beigestellte Material vier Wochen vor dem Wunschtermin des Kunden für die Lieferung bei uns bereit zu stellen. Wir sind bezüglich beigestellter Waren sowie Werkzeuge und Verpackungen des Kunden nur verpflichtet, die Wareneingangsprüfung hinsichtlich Vollzähligkeit, äußerlich erkennbarer Transportschäden und Identitätsprüfung durchzuführen. Ansonsten werden wir vom Kunden vollumfänglich von der Wareneingangsprüfung bezüglich aller anderen Prüfpflichten freigestellt und die Anwendung des § 377 HGB außer Kraft gesetzt.

Bei Schäden am beigestellten Material ist eine Haftung unsererseits für leichte und mittlere Fahrlässigkeit ausgeschlossen, soweit nicht der Kunde uns vor dem Auftrag den Preis des beigestellten Materials mitgeteilt hat und von uns eine schriftliche Haftungsübernahme auch für leichte und mittlere Fahrlässigkeit für das beigestellte Material erfolgt ist.

Wird bei der Bearbeitung von beigestelltem Material zwischen uns und dem Kunden keine Ausbringmenge festgelegt, so sind die von uns produzierten – ausgebrachten – Mengen gültig.

§ 18 Schlussbestimmungen

Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss derjenigen Bestimmungen des Deutschen Internationalen Privatrechts, die zur Anwendung Ausländischer Rechtsnormen führen würden, sowie unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

Nebenabreden zwischen den Parteien sind nur in schriftlicher Form rechtsgültig. Ein konkludentes Abweichen von diesem Schriftformerfordernis ist zwischen uns und dem Kunden ausdrücklich ausgeschlossen.

Gerichtsstand für Streitigkeiten zwischen uns und dem Kunden ist Weißenburg/Bayern. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam, teilweise unwirksam bzw. undurchführbar sein, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Anstelle der unwirksamen, teilweise unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung vereinbaren die Parteien eine Regelung zu setzen, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen, teilweise unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung am Nächsten kommt. Sollten die Parteien eine solche Einigung nicht herbeiführen, so tritt an die Stelle der unwirksamen, teilweise unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung nach Wunsch der Parteien diejenige gesetzliche Bestimmung, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen, teilweise unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung am Nächsten kommt.